Wer sich in der Mittagspause spazierengeht oder läuft, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Die Tätigkeit gilt als private Tätigkeit, denn sie steht nicht in Zusammenhang mit dem Beruf. Versicherungsschutz genießen Personen auf dem Weg zum Einsatz, während der Arbeit und auf dem direkten Nachhauseweg.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaften sind weitreichender als die jeder privaten Unfallversicherung.
Alles kein Grund es nicht doch etwas Sportliches zu tun, denn krankenversichert sind wir schon. Wer im Sportverein ist als aktives Mitglied ist unfallversichert.
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