Samstag, 10. Oktober 2015

Übungleiterpauschale

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Betreuer, Erzieher für eine gemeinnützige Organisation sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei (§3 Nr. 26 EStG).
Bei einem Ehrenamt sind es nur 720 Euro pro Jahr.
 
Für mich sind die Unterschiede bezüglich der Wertschätzung durch den Staat unerklärlich. Muss ein Trainer mehr gefördert werden als ein ehrenamtlicher Vorstand, eine Schiedsrichter, eine Bürokraft, ...?

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