Einnahmen
aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer,
Ausbilder, Betreuer, Erzieher für eine gemeinnützige Organisation sind
bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei (§3 Nr. 26
EStG).
Bei einem Ehrenamt sind es nur 720 Euro pro Jahr.
Für
mich sind die Unterschiede bezüglich der Wertschätzung durch den Staat
unerklärlich. Muss ein Trainer mehr gefördert werden als ein
ehrenamtlicher Vorstand, eine Schiedsrichter, eine Bürokraft, ...?
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