Montag, 27. Juli 2020

Absage von Laufveranstaltungen

Mit den Erfahrung in 2020 und den Absagen von Läufen wegen Corona bin ich mir sicher, dass zukünftig die AGBs der Laufveranstalter zu Lasten der Läufer verändert werden. Wenn ein Lauf aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss, dann muss bei einer entsprechend vorhandenen Klausel keine Rückabwicklung von Startgebühren erfolgen.
Das gilt auch, wenn die Veranstaltung bereits gestartet ist. Dann kann es passieren, dass der Läufer nur einen Teil erstattet bekommt.
Eine kostenfreie Abmeldung (z.B. wegen Krankheit) im Vorfeld der Veranstaltung ist meist sowieso ausgeschlossen.

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