Aus der WhatsApp AGB:
"Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen
Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du
autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere
Dienste anbieten können.".
Der Nutzer begeht Datenschutzverstöße, denn in der Regel wurde von den Kontakten
im Adressbuch keine Erlaubnis zur Weitergabe der Telefonnummer an WhatsApp erteilt (deutsche-handwerks-zeitung.de).
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