Montag, 25. Dezember 2017

Schuld hat, wer sie nicht auf Andere schieben kann

Kommen auf ein Unternehmen Strafen im Rahmen eines Rechtsverstoßes zu, wird sich das Unternehmen u. U. an den oder die Mitarbeiter halten, die den Schaden verursacht haben. Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen ist es naheliegend, wenn der Fahrer allein zur Kasse gebeten wird. Wie sieht es bei komplizierteren Sachverhalten Urheberrecht, Sachbeschädigung, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, etc. aus?
Grundsätzlich haftet ein Mitarbeiter bei unkorrektem oder unterlassenem Handeln. Die Schwere des Fehlverhaltens kann grob zwischen vier Stufen beurteilt werden: Vorsatz, grobe, mittlere und leichte Fahrlässigkeit.
Das unternehmerische Risiko ist zwar nicht ganz auf dem Arbeitnehmer abzuwälzen, aber eine Strafe von beispielsweise drei Brutto-Monatsgehältern trifft einem Arbeitgeber mehr als dem Unternehmen. Das Unternehmen muss dazu ein Fehlverhalten nachweisen.
Muss der Arbeitnehmer das umsetzen, was der Arbeitgeber mit Direktionsrecht sagt? Nur so weit, wie es den geltenden Gesetzen nicht widerspricht.
Nun gibt es Unternehmen, die sich mit Ihren Anwälten vor die Mitarbeiter stellen und es gibt Unternehmen, die den Mitarbeiter im Regen stehen lassen. Wo würden Ihr Euer Unternehmen sehen?

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