Kommen auf ein Unternehmen Strafen im Rahmen eines Rechtsverstoßes
zu, wird sich das Unternehmen u. U. an den oder die Mitarbeiter halten,
die den Schaden verursacht haben. Im Falle einer
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen ist es naheliegend,
wenn der Fahrer allein zur Kasse gebeten wird. Wie sieht es bei
komplizierteren Sachverhalten Urheberrecht, Sachbeschädigung,
Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, etc. aus?
Grundsätzlich haftet
ein Mitarbeiter bei unkorrektem oder unterlassenem Handeln. Die Schwere
des Fehlverhaltens kann grob zwischen vier Stufen beurteilt werden:
Vorsatz, grobe, mittlere und leichte Fahrlässigkeit.
Das
unternehmerische Risiko ist zwar nicht ganz auf dem Arbeitnehmer
abzuwälzen, aber eine Strafe von beispielsweise drei
Brutto-Monatsgehältern trifft einem Arbeitgeber mehr als dem
Unternehmen. Das Unternehmen muss dazu ein Fehlverhalten nachweisen.
Muss
der Arbeitnehmer das umsetzen, was der Arbeitgeber mit Direktionsrecht
sagt? Nur so weit, wie es den geltenden Gesetzen nicht widerspricht.
Nun
gibt es Unternehmen, die sich mit Ihren Anwälten vor die Mitarbeiter
stellen und es gibt Unternehmen, die den Mitarbeiter im Regen stehen
lassen. Wo würden Ihr Euer Unternehmen sehen?
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