Sonntag, 21. Mai 2017

Wo dürfen Lieferroboter fahren?

Ist ein Lieferroboter nun ein Fußgänger oder ist es Fahrzeug, welches auf die Straße gehört?
Auf bevölkerten Bürgersteige kämen Lieferroboter schwerlich voran. Ständig kreuzt jemand den Weg. Regeln gibt es hier kaum. Wie soll ein Lieferroboter eine Drückampel bedienen? Kann ein Lieferroboter einschätzen, ob ein Fahrzeug an einem Zebrastreifen wirklich hält?
Bürgersteige werden zudem oft mit Radfahrern geteilt. Die kleinen Lieferfahrzeuge stellen für Radfahrer, Läufer und Fußgänger eine gefährliche Stolperfalle dar.
Für die Straße sind auch nicht besser geeignet. Auch da können sie übersehen werden oder Staus verursachen wegen ihrer geringen Geschwindigkeit.

Wer ist schuld bei einem Unfall? Kann der Lieferroboter nachweisen, dass er unschuldig war. Wer haftet eigentlich Lieferdienst oder Hersteller des Lieferroboters.

Warum stellt sich niemand diese Fragen? Die Technik wird entwickelt ohne Blick auf das Gesamtsystem indem der Lieferroboter operieren muss.

Keine Kommentare: