Donnerstag, 26. Januar 2017

Teilen

In den sozialen Medien geht ein Schreckgespenst um. Kann ich wirklich abgemahnt werden, wenn ich einen Beitrag von einem anderen Urheber teile und dafür von diesem nicht explizit eine Freigabe habe?

Wenn der Autor weiß, dass das Portal regelmäßig einen "Teilen"-Knopf unter die Beiträge einbindet, dann erteilt er stillschweigend seine Zustimmung zum "Teilen". Das heißt nicht, er dadurch sein Urheberrecht verliert.

Es gibt übrigens auch Urheber, denen es gefällt, dass ihre Beiträge durch "Teilen" weiter verbreitet werden. "Teilen" ist gängige Praxis in sozialen Netzwerken.

"Das Internet basiert auf den Prinzipien Offenheit, Fairness und Freiheit"
Barack Obama, US-Präsident

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