In
den sozialen Medien geht ein Schreckgespenst um. Kann ich wirklich
abgemahnt werden, wenn ich einen Beitrag von einem anderen Urheber teile
und dafür von diesem nicht explizit eine Freigabe habe?
Wenn
der Autor weiß, dass das Portal regelmäßig einen "Teilen"-Knopf unter
die Beiträge einbindet, dann erteilt er stillschweigend seine Zustimmung
zum "Teilen". Das heißt nicht, er dadurch sein Urheberrecht verliert.
Es
gibt übrigens auch Urheber, denen es gefällt, dass ihre Beiträge durch
"Teilen" weiter verbreitet werden. "Teilen" ist gängige Praxis in
sozialen Netzwerken.
"Das Internet basiert auf den Prinzipien Offenheit, Fairness und Freiheit"
Barack Obama, US-Präsident
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