Sonntag, 29. Januar 2017

Kennt Ihr Euer Landeswaldgesetz?

Im Landeswaldgesetz sind unter anderem die Wegenutzung, die Walderhaltung und die Waldbewirtschaftung geregelt. Wir Läufer gegen mehr oder weniger regelmäßig in den Wald und drehen unsere Runden. Ich würde jedoch behaupten, dass 90% der Waldbesucher noch nie in das für sie gültige Landeswaldgesetz geschaut haben.
 
Ja und woran liegt das? Vermutlich, da wir bisher kaum Kontrollen im Wald mitbekommen haben. Der Wald ist für viele Menschen ein rechtsfreier Raum. Ich kann dort Müll entsorgen, Gartenabfälle abladen, Wildpflanzen für den eigenen Garten ausgraben, Weihnachtsbäume abschneiden, Pilze über den Eigenbedarf hinausgehend sammeln, randalieren, brennende Zigaretten wegschnipsen, Wildtiere von unangeleinten Hunden jagen und töten lassen, mit dem Auto durch den Wald fahren. Das alles kennen wir.
 
Wenn wir in den Wald gehen, wollen wir nicht über große und kleine Verbrechen, Gesetze, Kontrollen, Bußgelder und Rechtsanwälte nachdenken. Die gemeinsame Waldnutzung zur Erholung und für den Sport kann nur klappen, wenn die meisten Rücksicht walten lassen.

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