Wenn ein
Athlet seinen Lebensunterhalt mit seinem Profistport verdient, ist der
dann nicht arbeitsrechtlich gleich zu behandeln wie jeder normale
Arbeitnehmer?
Also das bedeutet:
- Entlohnung nach Mindestlohn oder drüber
- Versichert
-
Befristungen eines Arbeitsvertrages nur bis zu einem Zeitraum von
insgesamt zwei Jahren. Bei dreimaliger Verlängerung erfolgt die
unbefristete Festanstellung.
Spätestens
beim letzten Spiegelstrich werden wir hellhörig. Wie soll das gehen?
Ein Verein will einen älteren oder ständig verletzten Sportskameraden
nicht mehr länger aushalten.
Wie soll man denn als Verein der Welt
und den Sponsoren Leistung zeigen, wenn der Läufer über seinen eigenen
Bart stolpert, die Gesichtsfalten die Windschnittigkeit beeinflussen und
der Athlet sich nicht mehr soviel merken kann? Unbefristete
Arbeitsverträge, das gibt es nicht im aktiven Sport.
Oder
doch? Ein Fußballer klagt dagegen und Juristen freuen sich auf ein
spektakuläres Verfahren. Anbei zwei Quellen für das weitere Studium (
1,
2).
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