Montag, 9. Januar 2017

Befristete Arbeitsverhältnisse bei Sportlern

Wenn ein Athlet seinen Lebensunterhalt mit seinem Profistport verdient, ist der dann nicht arbeitsrechtlich gleich zu behandeln wie jeder normale Arbeitnehmer?
Also das bedeutet:
- Entlohnung nach Mindestlohn oder drüber
- Versichert
- Befristungen eines Arbeitsvertrages nur bis zu einem Zeitraum von insgesamt zwei Jahren. Bei dreimaliger Verlängerung erfolgt die unbefristete Festanstellung.

Spätestens beim letzten Spiegelstrich werden wir hellhörig. Wie soll das gehen? Ein Verein will einen älteren oder ständig verletzten Sportskameraden nicht mehr länger aushalten.
Wie soll man denn als Verein der Welt und den Sponsoren Leistung zeigen, wenn der Läufer über seinen eigenen Bart stolpert, die Gesichtsfalten die Windschnittigkeit beeinflussen und der Athlet sich nicht mehr soviel merken kann? Unbefristete Arbeitsverträge, das gibt es nicht im aktiven Sport.

Oder doch? Ein Fußballer klagt dagegen und Juristen freuen sich auf ein spektakuläres Verfahren. Anbei zwei Quellen für das weitere Studium (1, 2).

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