Sonntag, 8. Januar 2017

Achtung Kletterhalle

Auch Klettern will gelernt sein. Wer hoch klettert, kann auch tief fallen. Wenn man es (un-)geschickt anstellt, dann gibt es Schadensgeld.

In manchen Kletterhallen gibt es unterschiedliche Seillängen zur Sicherung des Kletteres. In einem realen Fall hatte eine Frau eine zu kurze Seillänge gewählt.
Das Seil rutschte beim Abseilen durch eine Sicherung und führte zu einem ungewollt schnellen Abstieg.
75.000 Euro musste der Kletterhallenbetreiber zahlen (Landgericht Hannover 14 0 141/09)

In einem anderen Fall (Oberlandesgericht Hamm 9 U 124/13) stürzte eine Frau ebenfalls ab, weil der Mitkletterer zu früh die Seilbremse löste. Diesmal musste der Mitkletterer Schadensersatz zahlen.

Ob das alles die Schmerzen wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Kletterer sind hart im nehmen. Es ist schon erstaunlich, dass wir einen Sturz aus 15 Metern Höhe überhaupt überleben können.

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