In
Wohngebieten dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie entweder mehr als
250 Gramm wiegen oder wenn sie optische oder akustische Signale
empfangen, übertragen oder aufzeichnen können.
Ab einem Drohnen Gewicht von 5 Kilogramm wird ein "Kenntnisnachweis" benötigt.
25 Kilogramm Drohnen sind verboten, sowie eine Flughöhe über 100 Metern.
Der Überflug von folgenden orten bringt garantiert Ärger ein:
- Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
- Menschenansammlungen
- Naturschutzgebieten
- Verkehrswege
- Gefängnissen, Militär- und Industrieanlagen, Behörden
Ausnahmen von Verboten sind zu beantragen.
Am besten die Drohne bleibt am Boden.
Ich bin gespannt, wie die Richtlinien wieder verwässert werden, wenn die
Logistik-Lobby die Zustellung von Paketen per Drohne einfordert.
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