Dienstag, 20. Dezember 2016

"Kenntnisnachweis" für schwere Drohnen

400.000 Drohnen sind in Deutschland. Tendenz steigend. Privatphäre und öffentliche Sicherheit seien ohne Regulierung gefährdet. Daher denken die zuständigen Landesbehörden über Verbote nach.

Ein Entwurf sieht folgende Einschränkungen vor:
In Wohngebieten dürfen Drohnen nicht fliegen, wenn sie entweder mehr als 250 Gramm wiegen oder wenn sie optische oder akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können.
Ab einem Drohnen Gewicht von 5 Kilogramm wird ein "Kenntnisnachweis" benötigt.
25 Kilogramm Drohnen sind verboten, sowie eine Flughöhe über 100 Metern.
Der Überflug von folgenden orten bringt garantiert Ärger ein:
- Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
- Menschenansammlungen
- Naturschutzgebieten
- Verkehrswege
- Gefängnissen, Militär- und Industrieanlagen, Behörden
Ausnahmen von Verboten sind zu beantragen.
 
Am besten die Drohne bleibt am Boden.
Ich bin gespannt, wie die Richtlinien wieder verwässert werden, wenn die Logistik-Lobby die Zustellung von Paketen per Drohne einfordert.

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