Samstag, 17. Dezember 2016

Digitale Grundrechte

Wir fordern Digitale Grundrechte – Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union

Im Artikel "Freiheit" wird das Recht auf Nichtwissen gefordert.
Gut, ich weiß nämlich nicht, was das zu bedeuten hat.

"Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt."
Das wird dem BND nicht gefallen.

"Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung frei und unbeobachtet zu leben."
Gilt das auch für Häuser, Kleinkinder und Babys?

"Kinder, Heranwachsende, benachteiligte und besonders schutzbedürftige Personen genießen in der digitalen Welt speziellen Schutz. Ihre Teilhabe an der digitalen Welt ist zu fördern."
Da würden Eltern auch geteilter Meinung sein, ob ihre Sprosse zwingend in der digitalen Welt leben müssen.

"Das Internet ist Bestandteil der Grundversorgung."
Finanzierung über Steuergelder?

"Jeder Mensch hat das Recht auf digitalen Neuanfang."
Erst die Sau durch Dorf treiben und dann alles unterm Teppich kehren.


Siehe auch:
Internet-Charta: Unsere digitalen Grundrechte | ZEIT ONLINE

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