Montag, 1. Juni 2015

Ferngesteuerte Flugdrohnen für den Sport

Was muss ich als stolzer Besitzer einer Flugdrohne alles beachten?
Zunächst einmal brauchen wir keine Startgenehmigung für unsere Drohne, wenn wir sie zu Sport- und Freizeitzwecken steigen lassen.
Dennoch gibt es Regeln bzw. Grenzen:
  • Gewicht des Fluggeräts < 5 Kilogramm
  • Maximale Flughöhe 100 Meter
  • Steuerung im Sichtflug nicht per GPS
  • Kein Flugrecht über Unglücksorte, Menschenansammlungen und Industrieanlagen und im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen
  • Privatsphäre von Mitmenschen beachten
  • Tabu für Flug über Nachbargrundstücke
  • Unfug treiben darf man nicht
  • Spionage ist nicht erlaubt

Ein guter Haftpflicht-Versicherungsschutz ist zu empfehlen. Mit der steigenden Anzahl von Drohnen wird es auch mehr Unfälle geben, daher ist zu vermuten, dass die Liste mit Verboten in Zukunft noch länger wird.

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