Sonntag, 19. Mai 2019

Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen

Zu beachten ist, dass Radwege Teil der Fahrbahn sein können, Benutzungspflicht idR nicht gegeben, Helmpflicht existiert nicht...). Die 25 km/h beziehen sich auf die Unterstützung des elektrischen Motors. Schneller geht es ohne Motor.
Zu beachten ist, dass es sich beim E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, und damit die Promillegrenze wie bei einem Auto oder einem Motorrad bei 0,5 in Deutschland liegt.

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