Zu beachten ist, dass Radwege Teil der Fahrbahn sein können, Benutzungspflicht idR nicht gegeben, Helmpflicht existiert nicht...). Die 25 km/h beziehen sich auf die Unterstützung des elektrischen Motors. Schneller geht es ohne Motor.Gerade hat der @bundesrat unserer Verordnung zu #Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt. Jetzt muss die Verordnung noch einmal ins Kabinett, dann kann's losgehen. Wer wie wann und wo fahren darf, zeigt die Grafik. 👇 #eroller #escooter pic.twitter.com/o88vPaI5kG— BMVI (@BMVI) May 17, 2019
Zu beachten ist, dass es sich beim E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, und damit die Promillegrenze wie bei einem Auto oder einem Motorrad bei 0,5 in Deutschland liegt.
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