Die Beleuchtung am Rad darf nun tagsüber zuhause gelassen werden. Die Nacht darf dabei nicht zum Tag gemacht werden. Bei Dämmerung und im Dunkel ist natürlich mit Licht zu fahren. Der Rückstrahler darf auch im Rücklicht integriert sein.
Scheinwerfer mit Tagfahr- und Fernlicht sind erlaubt und auch gerne zwei davon vorne und hinten.
Der Lichtkegel darf nur fünf Meter scheinen.
Klassiker zum Wochenende ☝️🧐https://t.co/LbrWh9mSpe pic.twitter.com/AwGs5RQ35X— kplx (@kplx__) 21. September 2018
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