Sonntag, 1. Oktober 2017

Neue Regelungen zum Fahrrad-Licht

Manchmal eilt die Praxis der Gesetzgebung voraus. Es gab wohl keinen Rennradfahrer, der seine Beleuchtung am Tag spazieren fuhr.
Die Beleuchtung am Rad darf nun tagsüber zuhause gelassen werden. Die Nacht darf dabei nicht zum Tag gemacht werden. Bei Dämmerung und im Dunkel ist natürlich mit Licht zu fahren. Der Rückstrahler darf auch im Rücklicht integriert sein.
Scheinwerfer mit Tagfahr- und Fernlicht sind erlaubt und auch gerne zwei davon vorne und hinten.
Der Lichtkegel darf nur fünf Meter scheinen.

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