Donnerstag, 27. Juli 2017

Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich

Wie steht es um die Nutzung von Segways, E-Skateboards, E-Tretroller sowie selbstbalancierende Hoverboards und E-Wheels im öffentlichen Straßenraum?

Im Handel werden Kleinstelektrofahrzeuge massenhaft angeboten und Hersteller werben damit, dass akkubetriebene Tretroller bis zu 25 km/h schnell fahren können. Im öffentlichen Straßenraum ist die Nutzung der meisten Elektrokleinstfahrzeuge jedoch illegal. Nach aktueller Rechtslage gelten motorbetriebene Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, als Kraftfahrzeuge und benötigen für die Nutzung im öffentlichen Raum eine Zulassung, Führerschein und Versicherung. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen für motorbetriebene Fahrzeuge, die über 6 km/h fahren können, nicht erlaubt. Im Jahr 2009 wurden Segways durch die Verordnung über die Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdf).

Auf der Straße und auf Bürgersteigen sind sie zuhause - die Elektroroller.

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