Im Handel werden Kleinstelektrofahrzeuge massenhaft angeboten und Hersteller werben damit, dass akkubetriebene Tretroller bis zu 25 km/h schnell fahren können. Im öffentlichen Straßenraum ist die Nutzung der meisten Elektrokleinstfahrzeuge jedoch illegal. Nach aktueller Rechtslage gelten motorbetriebene Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, als Kraftfahrzeuge und benötigen für die Nutzung im öffentlichen Raum eine Zulassung, Führerschein und Versicherung. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen für motorbetriebene Fahrzeuge, die über 6 km/h fahren können, nicht erlaubt. Im Jahr 2009 wurden Segways durch die Verordnung über die Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdf).
Auf der Straße und auf Bürgersteigen sind sie zuhause - die Elektroroller.
Auf der Straße und auf Bürgersteigen sind sie zuhause - die Elektroroller.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen