Samstag, 17. Juni 2017

Radverkehr auf Gehwegen

Radfahrer haben es oft schwer zu erkennen, wo sie fahren dürfen und wo nicht.

Für Gehwege gibt es vier verschiedene Regeln, die vor Ort zutreffen können und durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt werden.

Ein blau-weißes Schild mit einer Frau und einem Kind dürfen erwachsene Radfahrer eigentlich nicht fahren. Die Ausnahme wäre als Begleitperson (mind. 16 Jahre) eines Kinders, welches nicht älter als zehn Jahre sein darf.

Es gibt aber auch genau solche Schilder mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei".
Dann darf der Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit  fahren. Das muss man erst einmal schaffen ohne vom Rad zu fallen.

Bei allen Gehwegen gilt, dass der Fußgängerverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.

Zusätzlich gibt es die gemeinsamen Fuß- und Radwege. Hier dürfend die Radfahrer zügig unterwegs sein, dürfen aber den Fußgängerverkehr nicht behindern.

Letztlich gibt es den getrennten Rad- und Fußweg. Der senkrechte Strich zeigt an, auf welcher Seite  sich die Fußgänger zu bewegen haben. Weder Radfahrer noch Fußgänger dürfen auf den nicht für sie zugewiesenen Weganteil ausweichen.



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