Montag, 17. April 2017

Kunst oder muss das weg?

Heutzutage läuft jeder mit einer Kamera herum und filmt damit in der Öffentlichkeit. Die Filme und Fotos wandern ins öffentliche Netz ohne Einverständnis der abgelichteten Menschen. Ist das erlaubt?

Dies ist nur mit der Einschränkung erlaubt, dass dadurch kein höheres Recht wie oben genannte Intimsphäre verletzt wird. Wer vordergründig erkennbar als Einzelperson in der Öffentlichkeit gefilmt wird, hat immer noch das Recht am eigenen Bild! 

KunstUrhG § 23 

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Okay und wie sieht es mit den Bodycams von Polizisten aus? Oder den vernetzten autonomen Fahrzeugen, die ihre Umgebung an die Cloud senden? Überwachungskameras im öffentlichen Raum?

Über der Intimsphäre steht noch ein höheres Recht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Daher kann der Staat in begründeten Fällen Daten erfassen, verarbeiten und veröffentlichen.

Und alle anderen?

"Wirksamer Datenschutz ist nicht alleine eine Frage gesetzlicher Regelungen. Wirksamer Datenschutz unter den Bedingungen allgegenwärtiger Datenverarbeitung erfordert auch verantwortungsbewusstes Handeln der Nutzer." (stmi.bayern.de).

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