Sonntag, 23. April 2017

Fahrverhalten darf überwacht werden

Weigerung des Fahrers zur Überwachung seines Fahrverhaltens im öffentlichen Dienst kann zur Kündigung nach vorheriger Abmahnung führen.

Fehlt nur noch die App, wo die Fahrgäste das Fahrverhalten auswerten können.

Siehe auch:
datenschutz-praxis.de - Überwachung Fahrverhalten - Darf Mitarbeiter sich weigern?
heise.de - Mercedes Benz-Bank startet Kfz-Versicherung mit überwachtem Fahrverhalten

Keine Kommentare: