Samstag, 14. Januar 2017

Wer den Schaden hat ...

Viele Hersteller von Wearables versuchen das eigene Haftungsrisiko zu begrenzen, indem der Kunde mit den Nutzungsbedingungen einen Klageausschluss akzeptiert.
Für diesen Fall sollten wir uns gut überlegen, ob uns ein Schaden entstehen kann, wenn wir uns auf solche Geräte verlassen. Jedes Gerät kann auch einmal ausfallen. Ja und dann?

Bei einer Fitnessuhr wie die adidas micoach Smart Run Sportuhr oder die adidas Fitsmart hält sich der Schaden in Grenzen. Eventuell haben wir durch falsche oder nicht vorhandene Messungen unseren Lauf nicht sauber durchführen können und das Siegertreppchen verpasst. Vielleicht bekommen wir auch ein paar graue Haare mehr, weil wir uns aufregen über das Gerät.
Richtig blöd wird es bei vernetzten Anwendungen, wenn wir nicht mehr das Auto aufschließen können, weil das Wearable seinen Dienst einstellt hat und wir dummerweise gerade auf einem verlassenen Waldparkplatz im schönen Frankenland stehen.

Anderer Fall: Wenn wir per Wearable die Heizung abdrehen wollten und sie in Wirklichkeit aufgrund eines Softwarefehlers auf Saunatemperatur hochheizt.
Bei Fernsteuerung bekommen wir häufig nicht mit, ob das gewünschte Resultat eingetreten ist. Die Kosten einer unentdeckten Fehlfunktion können sich mit der Zeit aufsummieren.
Grenzenloses Vertrauen in die Technik und die Hersteller ist völlig unangebracht, darum prüfe, wer sich ewig bindet.

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