Sonntag, 29. Januar 2017

Wearables dürfen am Steuer benutzt werden

Mit der Gesetzgebung ist es machmal nicht so einfach. Ein Handy oder Smartphone darf ich während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Meine adidas miCoach Smart Run Uhr darf ich nach jetziger Rechtsprechung schon hinterm Steuer benutzen. Die Ablenkung ist bei Bedienung der Geräte in beiden Fällen gleich.
Aber wie kann man überhaupt die Nutzung nachweisen? Wenn die Smart Watch nicht online ist, wäre es womöglich sehr schwer nachzuweisen, ob der Fahrer beim Unfall gerade auf dem Display der Uhr herumgeklickt hat. Zudem ist eine Armbanduhr nicht ein Gegenstand, den ich in die Hand nehme, sondern sie ist bereits an der Hand befestigt. Ein Gesetz gegen die Nutzung wäre aus meiner Sicht absurd. Dennoch empfiehlt es sich, sich einfach nur auf den Straßenverkehr zu konzentrieren.

Der Straßenverkehr ist aufregend genug. Wir müssen nur Augen auf machen, was sich oben, unten, links, rechts und hinten so alles tut. Siehe dazu einen Aufklärungsfilm, der den ganz normalen Wahnsinn oder Liebe auf unseren Straßen beschreibt.

Siehe auch:
eandt.theiet.org - Texting at the wheel detected by autonomous machine-learning system

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