Mit der Gesetzgebung ist es machmal nicht
so einfach. Ein Handy oder Smartphone darf ich während der Fahrt nicht
in die Hand nehmen. Meine adidas miCoach Smart Run Uhr darf ich nach
jetziger Rechtsprechung schon hinterm Steuer benutzen. Die Ablenkung ist
bei Bedienung der Geräte in beiden Fällen gleich.
Aber
wie kann man überhaupt die Nutzung nachweisen? Wenn die Smart Watch
nicht online ist, wäre es womöglich sehr schwer nachzuweisen, ob der
Fahrer beim Unfall gerade auf dem Display der Uhr herumgeklickt hat.
Zudem ist eine Armbanduhr nicht ein Gegenstand, den ich in die Hand
nehme, sondern sie ist bereits an der Hand befestigt. Ein Gesetz gegen
die Nutzung wäre aus meiner Sicht absurd. Dennoch empfiehlt es sich,
sich einfach nur auf den Straßenverkehr zu konzentrieren.
Der Straßenverkehr ist aufregend genug. Wir müssen nur Augen auf machen, was sich oben, unten, links, rechts und hinten so alles tut. Siehe dazu einen Aufklärungsfilm, der den ganz normalen Wahnsinn oder Liebe auf unseren Straßen beschreibt.
Siehe auch:
eandt.theiet.org - Texting at the wheel detected by autonomous machine-learning system
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