Mittwoch, 25. Januar 2017

Gefahrgeneigte Dienste

Was für ein sperriges Wort "Gefahrgeneigte Dienste". Was soll das sein? Das ist der juristische Ausdruck für alle Online-Plattformen, die im Netz Daten ihrer Nutzer abspeichern.
 
Nach einem Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung der deutschen Bundesregierung sollen "Gefahrgeneigte Dienste", wie Online-Portale, Cloud-Dienste, soziale Netzwerke, etc. immer für die Inhalte ihrer Nutzer haften. Bisher ist es so, dass sie für illegale Inhalte nicht haften, sondern diese nur unter bestimmten Bedingungen von ihren Servern entfernen müssen.

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