Was für
ein sperriges Wort "Gefahrgeneigte Dienste". Was soll das sein? Das ist
der juristische Ausdruck für alle Online-Plattformen, die im Netz Daten
ihrer Nutzer abspeichern.
Nach einem
Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung der deutschen Bundesregierung
sollen "Gefahrgeneigte Dienste", wie Online-Portale, Cloud-Dienste,
soziale Netzwerke, etc. immer für die Inhalte ihrer Nutzer haften.
Bisher ist es so, dass sie für illegale Inhalte nicht haften, sondern
diese nur unter bestimmten Bedingungen von ihren Servern entfernen
müssen.
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