Sonntag, 22. Januar 2017

Fahrradfahrer wählen, wo sie fahren.

Bei den Fußgängern hat es sich längst eingebürgert, dass sie auf der Straße gehen, obwohl ein Bürgersteig vorhanden ist. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit ziehen sie dazu dunkle Kleidung an und springen erst zwei Meter bevor ein Auto kommt zurück auf den Bürgersteig.
Kinder haben auch Narrenfreiheit. Sie lauern hinter parkenden Autos und rasen unvermittelt unabhängig von der Verkehrslage auf die andere Straßenseite. Die Eltern schauen dabei teilnahmslos zu. Fußgänger haben die Wahlfreiheit für Wege längst für sich beschlossen, durch das Recht des schwächeren Verkehsteilnehmers. Davon profitieren auch diejenigen Läufer, die mit ihren riesigen Kopfhörern keinen Verkehr um sich herum wahrnehmen und stets den längsten Weg über die Straße nehmen, um ein paar Meter Laufstrecke zu sparen.

Fahrradfahrer dürfen in vielen Einbahnstraßen bereits in den entgegengesetzen Verkehr fahren. Für Rennradfahrer sind die mit Fußgängern geteilten Radwege, schlecht geräumten Wege, hinderliche Bordsteine, abrupt endende Wege oft sehr mühsam zu fahren und bevorzugen die schnellere Straße. Viele Rennradfahrer sind genauso flott wie Autos.

Sollen daher Radfahrer ebenso wie Fußgänger wählen dürfen, ob sie lieber einen Fahrradweg nehmen oder eine Straße?


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