Bei
den Fußgängern hat es sich längst eingebürgert, dass sie auf der Straße
gehen, obwohl ein Bürgersteig vorhanden ist. Insbesondere in der dunklen
Jahreszeit ziehen sie dazu dunkle Kleidung an und springen erst zwei
Meter bevor ein Auto kommt zurück auf den Bürgersteig.
Kinder
haben auch Narrenfreiheit. Sie lauern hinter parkenden Autos und rasen
unvermittelt unabhängig von der Verkehrslage auf die andere
Straßenseite. Die Eltern schauen dabei teilnahmslos zu. Fußgänger haben
die Wahlfreiheit für Wege längst für sich beschlossen, durch das Recht
des schwächeren Verkehsteilnehmers. Davon profitieren auch diejenigen Läufer, die
mit ihren riesigen Kopfhörern keinen Verkehr um sich herum wahrnehmen
und stets den längsten Weg über die Straße nehmen, um ein paar Meter
Laufstrecke zu sparen.
Fahrradfahrer
dürfen in vielen Einbahnstraßen bereits in den entgegengesetzen Verkehr
fahren. Für Rennradfahrer sind die mit Fußgängern geteilten Radwege,
schlecht geräumten Wege, hinderliche Bordsteine, abrupt endende Wege oft
sehr mühsam zu fahren und bevorzugen die schnellere Straße. Viele
Rennradfahrer sind genauso flott wie Autos.
Sollen daher Radfahrer ebenso wie Fußgänger wählen dürfen, ob sie lieber einen Fahrradweg nehmen oder eine Straße?
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