In der
Regel erfahren Arbeitgeber nicht, warum wir uns krank melden. Auf der
Krankmeldung steht jedenfalls nichts. Wenn wir uns durch einen
Sportunfall uns nicht in der Lage fühlen, zu arbeiten, dann sollten wir
den Grund für uns behalten. Denn der Arbeitgeber kann im Einzelfall auch
darauf bestehen, dass wir als Bürarbeiter auch mit einem Gipsfuß
arbeiten können. Nicht jede Krankheit zieht eine Arbeitsunfähigkeit nach
sich.
Ebenfalls
problematisch kann es für den Arbeitnehmer sein, wenn wir den Unfall
oder die Krankheit selbst veruracht haben, beispielsweise mit dem
Rennrad bewusst auf eine Sprungchance gefahren, ohne notwendige
akrobatische Fähigkeiten zu besitzen.
Wir
sollten daher lieber den Mund gegenüber dem Arbeitgeber bei einem
Sportunfall halten, wenn wir den Entgeldfortzahlungsanspruch nicht
riskieren wollen.
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