Dienstag, 24. Januar 2017

Entgeldfortzahlung bei Sportunfällen

In der Regel erfahren Arbeitgeber nicht, warum wir uns krank melden. Auf der Krankmeldung steht jedenfalls nichts. Wenn wir uns durch einen Sportunfall uns nicht in der Lage fühlen, zu arbeiten, dann sollten wir den Grund für uns behalten. Denn der Arbeitgeber kann im Einzelfall auch darauf bestehen, dass wir als Bürarbeiter auch mit einem Gipsfuß arbeiten können. Nicht jede Krankheit zieht eine Arbeitsunfähigkeit nach sich.
 
Ebenfalls problematisch kann es für den Arbeitnehmer sein, wenn wir den Unfall oder die Krankheit selbst veruracht haben, beispielsweise mit dem Rennrad bewusst auf eine Sprungchance gefahren, ohne notwendige akrobatische Fähigkeiten zu besitzen.
Wir sollten daher lieber den Mund gegenüber dem Arbeitgeber bei einem Sportunfall halten, wenn wir den Entgeldfortzahlungsanspruch nicht riskieren wollen.

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