Laub ist wie Schmierseife. Öffentliche Weg
müssen vom Laub befreit werden. Ein Radfahrer hatte am 20.10.2014 einen
schweren Unfall. Er ist auf Laub mit seinem Rennrad ausgerutscht und
schwer gestürzt. Er verklagte daraufhin die Gemeinde Burgkirchen/Alz.
Die
Klage war unbegründet in den Augen der Richter. Die Gemeinde müsse zwar
räumen, aber eine monatliche Kontrolle, ob die Verkehrssicherheit noch
gegeben ist, reicht dafür.
Der Kläger
beanstandete zudem ein Schlagloch. Die Richter meinten jedoch, dass
außerorts jedwege Unebenheiten auf Verkehrswegen von untergeordneter
Bedeutung sind.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen