... kann als
kündigungsrelevant angesehen werden (Landesarbeitsgericht Mainz 2011,
Az.: 5 Sa 152/11), wenn eine negative Entwicklung der Gesundheit
vorliegt.
Es
ist ein schwierige Beweisführung für den Arbeitgeber, aber wenn er
beispielsweise den sich schlecht entwickelnden Gesundheitszustand seines
Mitarbeiters in Erfahrung bringen kann, dann könnte er einen Versuch
starten ihn loszuwerden.
Es
ist ein Grund mehr, nur bestialisch gute Laufergebnisse zu posten,
damit allen klar ist, dass wir uns verbessern.
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