Sonntag, 18. Dezember 2016

Po Grabschen zählt als Beleidigung

Seit Monaten trieb ein Radfahrer sein Unwesen an den Wöhrder Wiesen in Nürnberg. Die Parkanlage ist ein regelrechtes Läuferparadies. Gestört wurde das Paradies jedoch von einem 32-Jährigen, der joggenden Frauen beim Vorbeifahren unsittlich berührte.
Wie soll das abgelaufen sein? Hat der Unhold so lange Arme, dass er von seinem Fahrrad aus noch eine Person fassen kann, ohne mit ihr zu kollidieren. Oder war er so klein, dass er zwischen den Beinen hindurchfahren konnte. Wir wissen es nicht und wollen es auch nicht so genau wissen.
Gut ist, dass er so dumm war, die Tat immer wieder im gleichen Gebiet zu machen. Mehr als 50 Anzeigen gingen bei der Polizei alleine in diesem Jahr ein.
Die Polizei schickte daraufhin Polizistinnen mit einem hübschen Hinterteil in den Park und verdonnerte sie im Park ihre Runden zu drehen mit dem Ziel am Po begrabscht zu werden.
Juristisch zählen die Grabscher nur als Beleidigungen. Die Ehre der Frauen wurde verletzt. Dies ist mit einer ordentlichen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verbunden.

Keine Kommentare: