Ehrenamtspauschale (Ehrenamtsfreibetrag) in der Steuererklärung - Finanztip:
"Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Ehrenamt Geld bekommen oder nicht,
haben Sie per Gesetz immer Anspruch darauf, Aufwendungen für das
Ehrenamt ersetzt zu bekommen. Dabei geht es beispielsweise um
Reisekosten, Gebühren für Telefongespräche oder Materialkosten.".
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