Dienstag, 25. August 2015

Sportwetten in Sportportalen?

Eine Bereicherung bei Herausforderung wäre ein Zeitstrahl, mit dem wir den Stand im Leaderboard durch Verschieben eines Zeitmarkers die Historiendaten nachvollziehen könnten. Meine Herausforderungen laufen ziemlich lange und es wäre schön zu sehen, welche Reihenfolge zu welchem Zeitpunkt bestanden hat, wer wann dazu gestoßen ist, wie eine Aufholjagd verläuft, durch welche Inaktivititäsphasen so mancher Läufer gebremst wurde, etc.

Statistiken wären auch für die Teilnehmer hilfreich, beispielsweise Kilometerleistung pro Monat mit Tendenz und Prognose.

Gewürzt werden könnten Herausforderung noch mit Laufwetten. Bis Mitte der Herausforderungen können die geladenen miCoach Teilnehmer auf ihren Favoriten  oder sich selbst setzen. Die "Gewinnquote" berechnet sich aus dem Tag, wann der Einsatz erfolgt ist und die Prognose.
Auf diese Weise wird aus Sport ein Spiel oder das Spiel führt zu mehr Sport.

Aber wäre das Ganze nicht ein Glücksspiel oder eine Sportwette für die es eine Genehmigung bzw. Konzession bräuchte?

Begriffsbestimmung laut Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV:

(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.
 
2) Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.
 
Öffentlich wären die Gruppenherausforderungen nicht, da nur ein geladener kleiner Kreis der miCoacher teilnimmt. Und zu gewinnen gäbe es auch nichts, außer Ruhm und Ehre für den Wettkönig. Damit würde es wohl legal in miCoach zu integrieren sein.

Aber was zerbrech ich mir den Kopf darüber, der miCoach Produktmanager hat bestimmt seine eigene Meinung dazu.

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