Sonntag, 15. März 2015

DLV Logos für Veranstaltungen

Worin besteht der Unterschied zwischen diesen beiden DLV Logos für 2015?





Durch beide Logos wird signalisiert, dass die Veranstaltung beim jeweiligen Landesverband angemeldet und bestätigt wurden. Damit ist auch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung verbunden.

Das Logo "Genehmigter Strassenlauf" setzt voraus, dass es sich um eine nach dem DLV-Vermessungsprotokoll vermessene Strecke handelt. Diese Strecken sind bestlistenfähig und oft Austragungsort von Meisterschaften.

Das Logo "Genehmigter Volkslauf" wird verwendet für Volkslaufcharakter, also eigentlich für Hobbyläufer, Walker, Firmen. Eventuell sogar ohne Zeitnahme.

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