Durch beide Logos wird signalisiert, dass die Veranstaltung beim jeweiligen Landesverband angemeldet und bestätigt wurden. Damit ist auch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung verbunden.
Sonntag, 15. März 2015
DLV Logos für Veranstaltungen
Worin besteht der Unterschied zwischen diesen beiden DLV Logos für 2015?
Durch beide Logos wird signalisiert, dass die Veranstaltung beim jeweiligen Landesverband angemeldet und bestätigt wurden. Damit ist auch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung verbunden.
Das
Logo "Genehmigter Strassenlauf" setzt voraus, dass es sich um eine nach
dem DLV-Vermessungsprotokoll vermessene Strecke handelt. Diese Strecken
sind bestlistenfähig und oft Austragungsort von Meisterschaften.
Das
Logo "Genehmigter Volkslauf" wird verwendet für Volkslaufcharakter,
also eigentlich für Hobbyläufer, Walker, Firmen. Eventuell sogar ohne
Zeitnahme.
Durch beide Logos wird signalisiert, dass die Veranstaltung beim jeweiligen Landesverband angemeldet und bestätigt wurden. Damit ist auch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung verbunden.
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