Freitag, 28. April 2017

Nutzungsbedingungen von Runtastic unter der Lupe

"Die Registrierung ist nur mit dem bürgerlichen Namen, dh, nicht mit Phantasienamen oder Pseudonymen, möglich;"

Tja, und wie kommt es, dass es 9 Anwender gibt, die Supermann im bürgerlichen Namen gibt.
Also ich kenne nur einen Supermann bzw. Clart Kent. Der hat sich übrigens nicht bei Runtastic registriert. Nun, ja es gibt ja auch noch keine Flug-App.

"Mit der Registrierung, bestätigt der Nutzer seine Kenntnis und unbeschränkte Anerkennung des Inhaltes dieser AGB und gibt an, dass alle Angaben wahr, richtig, aktuell und vollständig sind und verpflichtet sich die Registrierungsinformation regelmäßig zu aktualisieren."

Also, wenn der Benutzer nicht seinen richtigen Namen angibt, dann hat er offenbar die Registrierungsinformation nicht wahr, richtig und aktuell.

"Jeder Nutzer darf sich nur einmal bei Runtastic registrieren und bestätigt mit seiner Registrierung, dass er noch kein Benutzerkonto bei Runtastic hatte und zuvor kein aktiviertes Benutzerkonto gelöscht hat."

Aufgepasst, wenn Benutzer noch einen Account zum Testen haben. Theoretisch lassen sich mehrere Accounts mit verschiedenen Accounts anlegen, was aber nicht zulässig ist.

"Runtastic behält sich das Recht vor, Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die übermittelten Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht."

Und schwupps sind grundlos mehrere Jahre Laufergebnisse weg. Ein Grund mehr, die Daten auf mehrere Portale zu verteilen.

"Jeder Nutzer der Runtastic Produkte verpflichtet sich, regelmäßig wichtige persönliche Daten selbst extern, zB auf Speichermedien, Festplatte oder in der Cloud, zu sichern. Runtastic übernimmt keine Gewähr für verloren gegangene oder beschädigte Daten. "

Nochmal für die, die das nicht verstanden haben schreibt Runstastic: "Gibt der Nutzer falsche, inkorrekte, veraltete oder unvollständige Informationen an, oder hat Runtastic berechtigte Gründe zu glauben, dass Informationen falsch, inkorrekt, veraltet oder unvollständig sind, hat Runtastic das Recht das betreffende Benutzerkonto mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen und die derzeitige und zukünftige Nutzung des Premium Services (oder jeglichen Teil dieser) zu untersagen, ohne verpflichtet zu sein dem registrierten Nutzer Kosten rückzuerstatten."

Das heißt, wenn ich bei meinem Gewicht schummele, oder die Gewichtsangabe nicht mehr aktuell ist, dann fliege ich raus ohne Ankündigung und mit sofortiger Wirkung. Gezahlte Beiträge will Runtastic auch nicht zurückerstatten müssen.

"Inhalte, zB Fotos, Bilder, Text, Darstellungen oder Videos, zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln und zu verbreiten, zu deren Weitergabe er autorisiert ist, dh (i) entweder besitzt der Nutzer die ausschließlichen Nutzungsrechte oder (ii) falls der Nutzer nicht selbst Inhaber der Rechte an einem von ihm eingestellten Inhalt ist, so garantiert er gegenüber Runtastic, dass er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen oder dergleichen wirksam eingeholt hat. Dies gilt auch für urheberrechtliche geschützte Inhalte wie Firmen- und Markenzeichen. Die Verantwortung für diese Inhalte liegt ausschließlich beim Nutzer."

Aufpassen,was Ihr knipst. Immer beim Laufen ein Fomular und Stift mitführen zur Unterschrift unter die eingeholten Rechte.

"Der Nutzer stimmt zu, dass er durch automatische Auswertung seines Nutzungsverhaltens möglicherweise mit auf ihn zugeschnittenen Angeboten und/oder Werbebotschaften konfrontiert wird."

Hierüber würde ich gerne mehr wissen, was geschieht mit unseren Daten?

"Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass auch im Umfeld der kreierten Inhalte Werbung stattfinden kann, die von Runtastic vermarktet wird."

Wie wäre es mit einem Honorar? Das wird es nicht geben:

"Der Nutzer räumt Runtastic an allen von ihm generierten, übermittelten, gespeicherten und veröffentlichten Inhalten, ein unwiderrufliches, unentgeltliches, nicht ausschließliches, aber uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Runtastic ist daher berechtigt, sämtliche Inhalte unabhängig von der Nutzungsart im Rahmen des Angebots von Runtastic, als auch im Rahmen einer sonstigen Aktivität von Runtastic oder einem mit Runtastic verbundenen Unternehmen, zu verwenden. Davon umfasst ist auch das Recht der Veränderung und Bearbeitung, sofern nicht dadurch berechtigte Interessen des Nutzers beeinträchtigt werden. Der Nutzer räumt Runtastic in diesem Zusammenhang Urheberpersönlichkeitsrechte ein. Im Falle der Nutzung von kreierten Inhalten außerhalb der Runtastic Produkte, wird Runtastic, soweit tunlich, darauf aufmerksam machen, dass der Inhalt vom Nutzer stammt."

"Ich bin mir nicht sicher, ob jeder Nutzer will, dass sein Gesicht gerade in einer weltweiten Werbekampagne auftaucht."

"Runtastic beansprucht keine Inhaberschaft an kreierten Inhalten. Runtastic wird keine Aufsichtsfunktion bezüglich der von Nutzern kreierten Inhalte wahrnehmen."

Hier ist juristisches Wissen gefragt. Der Anwender ist selbst verantwortlich, wenn es Ärger mit den Inhalten gibt.

"Löschen. Runtastic behält sich das Recht vor, von Nutzern kreierte Inhalte, wie beispielsweise Strecken, Events oder Kommentare, ohne Angabe von Gründen zu löschen."

Anwender sind fürchterlich. Das System könnte so schön performant und sicher sein, wenn es keine Anwender gäbe.

Wer die AGB selbst und im Ganzen lesen möchte, findet sie bei runtastic.com.

Die Datenschutzrichtlinie von Runtastic ist weniger lang.

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