Mittwoch, 28. Dezember 2016

Autonome Drohne für den Personentransport

Prima Sache so eine Personen-Drohne. Die könnte mich zum Laufen abholen, schnell über die Siedlung und die häßlichen Asphaltstraßen fliegen und dann in einer Waldlichtung absetzen.



Schwerer Rückschlag für Paketdienste?

Die US-Luftaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat entschieden, dass Drohnen weiterhin auf Sicht geflogen werden müssen. Daher sind autonom fliegende Drohnen für zivile Zwecke zur Auslieferung von Paketen über lange Distanzen verboten.

Die Regel wäre zu umgehen für die Jungs von Amazon und Alphabet. Richtet einfach alle 100 Meter eine Drohnenflugkontrollstation ein, die dann die Drohnen auf Sicht weiterfliegt. Alle 100m erfolgt dann eine Übergabe an die nächste Station. Das ist ähnlich wie bei einem Staffellauf, nur dass eine Station gleich mehrere Drohnen auf Sicht fliegt. Das Prinzip wäre ähnlich, wie bei Mobilfunkmasten. Wenn ich eine Funkzelle verlasse, werde ich in eine neue Zelle mit besserer Sende- und Empfangsleitung eingebucht.

Vielleicht ließe sich in Zukunft ein "elektronischer Mensch" für die Arbeiter in einer Drohnenflugkontrollstation einsetzen.

Ob ein in einer Drohne sitzender Mensch wohl auch in Zukunft als ein "Paket" angenommen werden kann?

Wer fahren und fliegen will, nimmt PAL-V:








Siehe auch:
faa.gov - RIN_2120-AJ60
10kmlauf.blogspot.de - Elegantes Fluggerät für kurze Distanzen

Keine Kommentare: