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Mittwoch, 3. Mai 2017
Sportportale müssen Portabilität gewährleisten
Nutzern steht ein nach der europäische Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Datenübertragbarkeit zu (
swd-rechtsanwaelte.de - DSGVO
). Explizit werden als Beispiel Gesundheitsdaten bei Nutzung von Fitness-Trackern genannt.
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