Mittwoch, 3. Mai 2017

Sportportale müssen Portabilität gewährleisten

Nutzern steht ein nach der europäische Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Datenübertragbarkeit zu (swd-rechtsanwaelte.de - DSGVO). Explizit werden als Beispiel Gesundheitsdaten bei Nutzung von Fitness-Trackern genannt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen