Sonntag, 9. April 2017

Privatsphäre mit Drohnen?

Drohnen für Privatanwender werden immer günstiger und leichter zu bedienen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, dann hat jeder seine Drohne in der Luft. Selbst für den Sportbereich gibt es schon solche Flugobjekte, die tolle Selfie Aufnahmen ermöglichen.

Doch nicht immer bleibt es bei Selfies. Da das Fliegen mit der Drohne schnell langweilig wird, wird die Drohne auch noch mit Augen und Speicher ausgestattet und in unbekannte (unautorisierte) Weiten geschickt. Die Drohne zeichnet auf ihren Flug alles auf, was sie sieht. Eine Drohne war besonders erfolgreich und hat verschiedene Pärchen erwischt (Film "Drone Boning" von Taggart & Rosewood). Das Video zeigt deutlich, dass es Grenzen geben muss. Noch problematischer empfinde ich es, wenn diese Videos im Internet veröffentlicht werden.

Wenn es soweit ist, wird bestimmt jemand eine Luftabwehr für Privatanwender basteln und in Verbindung mit einem Zeitschriftenabo anbieten. Die Luftabwehr erkennt den anfliegenden Drohnentyp und horcht auf die Frequenz der Funkverbindung zwischen Fernbedienung und Drohne. Dann überlagert sie das Funksignal, damit sich die Kameraaufnahme abschaltet.

Dazu haben sich verschiedene Leute schon weitere Gedanken gemacht. Mehr zur Drohnenabwehr finden wir bei Zeit.de, Drohnenabwehr.de, heise und vergessene-kriege.

Also derzeit wäre ich schon dankbar, wenn ich eine Wespenabwehr hätte.

Oder wir halten uns einen Adler ...

In Wohngebieten sind Drohnen jedenfalls verboten, wenn der Grundstückseigentümer keine Genehmigung für den Überflug gibt. Dies legt eine Drohnenverordnung fest. Das BMVI informiert über Einschränkungen und Flugverbote für Drohnen mit einem Flyer.

Es gibt eine interaktive Karte namens map2fly, wo Luftsperrzonen eingezeichnet sind.

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